Aufgepasst an alle ETF und Fondsbesitzer - 2024 gibt es eine wichtige Änderung

Die Vorabpauschale - warum ist das jetzt wichtig?

Aufgrund der Vorabpauschale fallen 2024 zum ersten Mal Steuern auf Fonds und ETFs an, wenn du sie in deinem Depot hast.

Diese Steuer auf die Vorabpauschale fällt bereits an, wenn du bestimmte Wertpapiere in deinem Depot hältst. Nicht erst beim Verkauf und der Realisierung von Gewinnen.

Schonmal vorab: Diese Steuern werden automatisch von deinem Konto abgebucht. Ist dein Konto nicht gedeckt, kann das schnell teuer werden.

Was ist die Vorabpauschale?

Wenn du in ganz 2023 einen Fonds oder ETF in deinem Portfolio hattest, der innerhalb von 2023 Gewinn gemacht hat, musst du nun am Anfang des Jahres 2024 auf einen Teil dieser Gewinne Steuern zahlen. Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich nach der Vorabpauschale.

Die Vorabpauschale wurde 2018 eingeführt. Bisher musstest du allerdings keine Steuern auf die Vorabpauschale zahlen, da sie sich nach der Höhe des Basiszinses richtet. Der Basiszins war in den letzten Jahren so niedrig, dass auch die Vorabpauschale bei Null lag.

In 2024 ist das anders: Jetzt musst du auf die Vorabpauschale Steuern zahlen. Diese Steuerzahlungen werden beim späteren Verkauf deiner Fonds und ETFs mit der tatsächlich anfallenden Steuer verrechnet. Die Steuer auf die Vorabpauschale ist also eine Art Vorschuss, den du zahlen musst.

Wofür gilt die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale gilt nur für Fonds und ETFs, die im Verlauf des vorangegangen Jahres Gewinn gemacht haben. Für diese musst du Steuern zahlen - auch dann, wenn du deine Anteile noch nicht verkauft und den Gewinn noch nicht realisiert hast.

Vereinfacht gesagt zahlst du zu Beginn von 2024 Steuern auf den Wertzuwachs deiner Fonds und ETFs in 2023.

Wie wird die Vorabpauschale bestimmt?

Die Vorabpauschale richtet sich nach dem Gewinn eines Fonds oder ETFs innerhalb eines Jahres. Der Wertzuwachs eines Fonds oder ETFs bestimmt dessen jeweilige Vorabpauschale.

Hinweis:
Bei einem Aktien-ETF beträgt die Vorabpauschale für 2023 pro 5.000 Euro Fondsvolumen höchstens 90€. Auf diese 90€ entfällt die zu zahlende Steuer, die du Anfang 2024 zahlen musst.

Gimme the Numbers: Wie viele Steuern musst du nun zahlen?

Beispiel: Für 2023 beträgt die Vorabpauschale bei einem Aktien-ETF pro 5.000 Euro Fondsvolumen höchstens 90 Euro. Du musst also pro 5.000 Euro in einem ETF auf maximal 90 Euro Steuern zahlen.
Auf die 5.000 Euro Fondsvolumen fallen dann für 2023 maximal 18 Euro an Steuern auf die Vorabpauschale an (0,36% von 5.000€ → 5.000€*0,0036 = 18€).
Diese 18 Euro an Steuern werden Anfang 2024 von deinem Verrechnungskonto abgebucht.

Wichtig: Die Vorabpauschale richtet sich nach dem Wertzuwachs/Gewinn deiner Fonds und ETFs im Jahre 2023. Daher können die Vorabpauschale niedriger ausfallen als 90 Euro pro 5.000 Euro Fondsvolumen, und damit auch die Steuern geringer ausfallen, die du Anfang 2024 zahlen musst.

Die Steuer auf die Vorabpauschale fällt niedriger aus:
Wenn der Fonds oder ETF einen geringen Wertzuwachs hatte. Dann reduziert sich die Vorabpauschale und damit die darauf erhobene Steuer.

Die Steuer auf die Vorabpauschale entfällt komplett:
Wenn dein Fonds oder ETF Verlust gemacht hat.

Nun zum praktischen Teil: Was musst du jetzt tun?

In einigen Fällen musst du NICHTS tun:

✅ Du hast deine ETFs erst nach dem Jahresbeginn von 2023 gekauft.

✅ Du hast deine ETFs zwar bereits vor 2023 gekauft, sie haben aber in 2023 keinen Gewinn oder sogar Verlust gemacht.

In anderen Fällen musst du AKTIV werden:

‼️ Du hast deine ETFs bereits vor 2023 gekauft, und sie haben in 2023 Gewinn gemacht.

Wie bezahlst du die Steuern auf die Vorabpauschale?

Nun die guten News: Du musst die Vorabpauschale und die damit einhergehenden Steuern nicht selbst ausrechnen. Das übernimmt deine Bank oder dein Broker für dich!

Auch die Steuern musst du nicht selbst ans Finanzamt überweisen. Das übernimmt ebenfalls deine Bank oder dein Broker. Damit das funktioniert, musst du nur sicherstellen, dass du genug Geld auf deinem Verrechnungskonto hast.

Alternativ kann die Steuer auf die Vorabpauschale auch von deinem Freistellungsauftrag abgezogen werden. Den musst du dafür vorher bei deiner Bank oder deinem Broker eingerichtet haben.

Nutze diese Checkliste für die Vorabpauschale:

☐ Prüfe, ob du Fonds/ETFs hast, die 2023 Gewinn gemacht haben

☐ Stelle sicher, dass genug Cash auf deinem Verrechnungskonto ist (18€ pro 5.000€ Fondsvolumen)

☐ Überprüfe deinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank bzw. Broker (Reminder: Die Steuer auf die Vorabpauschale kann auch von deinem Freistellungsauftrag abgezogen werden)

☐ Informiere dich bei deiner Bank bzw. deinem Broker zum Abrechnungsdatum der Vorabpauschale


Was passiert, wenn dein Konto nicht gedeckt ist?

Das hängt ganz von deiner Bank bzw. deinem Broker ab. Denn der Umgang mit einem nicht gedeckten Konto ist sehr unterschiedlich.

Bei manchen Anbietern erfolgt eine einfache Information. Bei anderen werden die Steuern einfach abgebucht - auch wenn dein Konto dann ins Minus geht! In diesem Fall musst du Dispozinsen bezahlen.

Informiere dich am besten direkt bei deiner Bank bzw. deinem Broker, wie der Umgang mit der Vorabpauschale geregelt ist. Hier ist ein Überblick über gängige Anbieter:

  • ING DiBA = 3 Versuche & dann Meldung ans Finanzamt
  • Comdirect = Meldung ans Finanzamt
  • Trade Republic = Information bevor abgebucht wird
  • Scalable Capital = 6% Zinsen p. A. bei Kontoüberziehung
  • Flatex = 7,5% Zinsen p. A. bei Kontoüberziehung

Hab eine wundervolle Woche und bis bald!

xxx
Jasmin

Let's talk

In einem Intro-Call lernen wir uns kennen und ich zeige dir, wie wir deine geniale Reise zu mehr finanzieller Sicherheit, Unabhängigkeit und Freiheit starten können!